Schulanmeldung

Schulanmeldung für Muss-Kinder 2024/25
Sie können uns die Anmeldung gerne zuschicken oder während der Öffnungszeiten im Sekretariat vorbeibringen.
https://www.grundschule-bickbargen.de/wp-content/uploads/2023/09/Schueleraufnahme-Muss-Kinder-24-25.pdf

Schulanmeldung für Kann-Kinder 2024/25
Sie können uns die Anmeldung gerne zuschicken oder im Sekretariat vorbeibringen. https://www.grundschule-bickbargen.de/wp-content/uploads/2023/09/Schueleraufnahme-Kann-Kinder-24-25.pdf

Informationen zum Anmeldeverfahren der Schulanfänger

Info als pdf

Grundsätzlich gilt:

  • Der Anmeldezeitraum ist 14 Tage nach den Herbstferien. Die Schulen verschicken die Anmeldebögen und Unterlagen an die Familien im zuständigen Einzugsgebiet vor den Herbstferien.
  • Eltern müssen ihre Kinder in der zuständigen Schule anmelden. Dort findet in jedem Fall das Einschulungsverfahren statt.
  • Kann-Kinder: In Schleswig-Holstein sind alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Ist Ihr Kind nach dem Stichtag, dem 30.06. geboren und Sie wünschen dennoch eine Beschulung, so ist Ihr Kind ein sogenanntes „Kann-Kind“. Wünschen Sie eine Beschulung für Ihr Kind, dann melden Sie Ihr Kind bei uns an, damit wir eine schulärztliche Untersuchung und das Einschulungsgespräch bei der Schulleitung organisieren können. Gegebenenfalls wird es auch ein Schulspiel im Frühjahr für Ihr Kind geben. Nach Absprache mit den Kita-Erzieherinnen und Erziehern und nachdem das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung vorliegt, entscheidet die Schulleitung. Eine endgültige Entscheidung erhalten Sie ungefähr im Mai.
  • Schulwunsch: Wünschen Sie die Beschulung an einer anderen Schule, als die, von der Sie zur Anmeldung eingeladen wurden, beachten Sie bitte folgendes: Das Anmeldeverfahren wird immer an der Schule durchlaufen, von der Sie die Einladung erhalten. Dort geben Sie dann Ihren Schulwunsch an.

Aufnahmekriterien an der Grundschule Bickbargen

Unsere Schule hat aufgrund der räumlichen Gegebenheiten begrenzte Aufnahmekapazitäten.Für den Fall der Überschreitung der Aufnahmemöglichkeiten gelten folgende Aufnahmekriterien (Schulkonferenzbeschluss vom 22.06.2023):

Die Plätze werden in folgender Reihenfolge vergeben:

  1. Das Kind gilt als Härtefall. Nach Möglichkeit ist der Härtefall bereits bei Anmeldung bekannt zu machen. Ob ein Härtefall vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt. Die Erziehungsberechtigten müssen deutlich machen und belegen, dass eine Aufnahme an einer anderen Schule als der Grundschule Bickbargen für das Kind unzumutbar wäre.
  1. Das Kind hat seinen Hauptwohnsitz im zuständigen Einzugsgebiet der Grundschule Bickbargen.[1]
  2. Das Kind hat seinen Hauptwohnsitz in Halstenbek.[1] (Gilt nicht, falls Geschwisterkinder im Schuljahr 2023/24 bereits auf die Grundschule Bickbargen gehen.)
  3. Das Kind hat ein Geschwisterkind in Klassenstufe 1 bis 3 an der Grundschule Bickbargen. [1]
  4. Das Kind hat ein Geschwisterkind in Klassenstufe 4 an der Grundschule Bickbargen.
  5. Losverfahren

[1] Sollten in diesem Vergabepunkte mehr Kinder einen Schulplatz haben wollen, als zur Verfügung stehen, wird die Zuteilung nach der kürzeren Wegstrecke des Fußweges vom Hauptwohnsitz zur Schule erfolgen. Die Distanz wird mit Hilfe von Google Maps ermittelt.

Ablauf:

  1. Alle Eltern der Schulanfänger, die im Einzugsgebiet unserer Schule wohnen, erhalten von uns im September postalisch Informationen über das Anmeldeverfahren und eine Einladung zu unserem Schulinformationsabend.
  2. Im September/Oktober findet der Schulinformationsabend statt, auf dem wir Ihnen unsere Schule sowie das Konzept der Offenen Ganztagsschule vorstellen. Ebenso werden wir Ihnen das Einschulungsverfahren erläutern.
  3. Im Oktober (immer der erste Tag nach den Herbstferien) findet vormittags im Schulgebäude das Schulspiel statt. Beim Schulspiel lernen wir Ihre Kinder das erste Mal bei uns in der Schule kennen. Die Kinder werden in kleine Gruppen eingeteilt und die Lehrkräfte führen spielerische Übungen durch. Zum Schulspiel erhalten Sie eine separate Einladung. Da es sinnvoll ist, dass Ihr Kind nur an dem Schulspiel der Schule teilnimmt, an der es auch beschult wird, teilen Sie uns bitte zeitnah mit, wenn Sie eine Beschulung an einer anderen Schule wünschen.
  4. Der Anmeldezeitraum findet immer nach den Herbstferien statt. Innerhalb von 14 Tagen (30.10.-10.11.23) melden Sie bitte Ihr Kind an. Bei der Anmeldung erhalten Sie auch einen Termin für das Einschulungsgespräch bei der Schulleitung.
  5. Im Oktober/ November finden die Einschulungsgespräche mit den Kindern bei der Schulleitung statt. Diese Gespräche dauern ca. 15 min und werden von Frau Samuel und Frau Mewes durchgeführt.
  6. Die schulärztliche Untersuchung findet in der Zeit von November bis Juni statt. Hierzu erhalten Sie einen Termin vom Gesundheitsamt.
  7. Etwa im Mai informieren wir Sie über die Aufnahme an unserer Schule. Sie erhalten eine Aufnahmebestätigung per Post.