Schulprogramm – Ausbildungskonzept

1. Voraussetzungen / Grundlagen

Die Grundschule Bickbargen ist Ausbildungsschule und kann zurzeit in folgenden Fächern ausbilden: Deutsch, ev. Religion, HSU, Mathematik, Sport und Englisch. Die Grundschule Bickbargen bemüht sich um weitere Ausbildungslehrkräfte sowie um die Erweiterung des Fächerangebots. Alle Kollegen und Kolleginnen stehen den LiV. als Ansprechpartner zur Verfügung.
Grundlage des Ausbildungskonzeptes sind: die „Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und die Zweiten Staatsprüfungen der Lehrkräfte“ vom 22.04.2004 (OVP), die Ausbildungsstandards (vgl. „Informationen zum Vorbereitungsdienst für die LiA“ des IQSH vom Juli 2005), die geltenden Lehrpläne und Bildungsstandards sowie das Schulprogramm der Grundschule Bickbargen.

2. Organisation und Ablauf der Ausbildung

2.1. Ausbildungslehrkräfte

Die pädagogische, fachdidaktische, methodische und organisatorische Anleitung der LiV. liegt in der Hand der Ausbildungslehrkräfte (s. IQSH-Broschüre 3, S.19 ff). Als Ausbildungsschule unterstützt die Grundschule Bickbargen die Bereitschaft der LehrerInnen, zertifizierte Ausbildungslehrkräfte zu werden.  

2.2. Einführung in die Arbeit an der Schule

Die aufnehmende Schule gestaltet eine Schulführung und weist ein in Fragen der Organisation und des Ablaufs des Schulalltages. Vor Beginn der Unterrichtstätigkeit der LiV findet mindestens ein Treffen statt, bei dem die ausbildenden Lehrkräfte die LiV einführend beraten.
Die ausbildenden Lehrkräfte geben fachdidaktische und methodische Hinweise, insbesondere mit Blick auf die konkrete Unterrichtstätigkeit der nächsten Zeit, führen in die Unterrichtsplanung und -vorbereitung sowie in die Bedienung der unterrichtsrelevanten Medien ein.

2.3. Aufgaben der ausbildenden Lehrkräfte

Die ausbildenden Lehrkräfte begleiten und unterstützen die LiV in allen schulischen Belangen. Sie beraten die LiV in allgemeinen pädagogischen, fachdidaktischen und methodischen Fragen, insbesondere in allen Fragen der Unterrichtsplanung, -durchführung und -analyse.

Die ausbildenden Lehrkräfte beraten bei der Planung, Konzeption und Korrektur von Klassenarbeiten, Klausuren und Tests im eigenverantwortlichen Unterricht der LiV und im Unterricht unter Anleitung.

Im ersten Quartal des 1. Ausbildungshalbjahres ist ein erstes beratendes Orientierungsgespräch mit der LiV zu führen und zu dokumentieren; das zweite sollte sechs Monate später stattfinden. In den Orientierungsgesprächen soll der Stand der Ausbildung von beiden Seiten auf der Grundlage der Ausbildungsstandards reflektiert werden. Die ausbildenden Lehrkräfte ermöglichen der LiV Hospitationen und Unterricht unter Anleitung, einschließlich der Auswertungsgespräche (vor- und nachbereitende Gespräche sind wünschenswert). Die ausbildenden Lehrkräfte stellen den Kontakt zu weiteren Fachkolleginnen und -kollegen her, bei denen ebenfalls hospitiert und unterrichtet werden soll. Die ausbildenden Lehrkräfte hospitieren regelmäßig (mindestens wöchentlich) im eigenverantwortlichen Unterricht der LiV, wobei ihnen jeweils ein kurzes Stundenraster vorgelegt wird.
Diese Hospitationsstunden sind möglichst zeitnah zu besprechen und gegebenenfalls gemeinsam vor- und nachzubereiten.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

2.4. Aufgaben der Stundenplaner

Die Stundenplaner sollten die Hospitation der ausbildenden Lehrkraft im eigenverantwortlichen Unterricht der LiV mindestens einmal pro Woche ermöglichen, gleiches sollte für eine gemeinsame Besprechungsstunde von LiV und ausbildender Lehrkraft gelten. Der LiV muss ermöglicht werden, einmal wöchentlich im Unterricht der Ausbildungslehrkraft zu hospitieren bzw. dort Unterricht unter Anleitung zu erteilen. Ferner sollte die Stundenplaner Hospitationen der LiV im Netzwerk ermöglichen – sofern ein solches vorhanden ist.

2.5. Aufgaben der Schulleiterin

Die Schulleiterin besucht den eigenverantwortlichen bzw. den angeleiteten Unterricht der LiV; die Anzahl der Unterrichtsbesuche wird im Einzelfall geregelt. Pro Halbjahr sollten zwei Besuche (einer pro Fach) erfolgen. Die LiV legt für je einen dieser Unterrichtsbesuche einen tabellarischen Stundenverlauf sowie eine knappe Übersicht über die angestrebten Lernziele und Kompetenzen vor, für den anderen eine große Unterrichtsvorbereitung. Dieser Unterrichtsentwurf reflektiert und begründet die didaktischen und methodischen Entscheidungen der Stunde mit Bezug auf die Voraussetzungen der Lerngruppe und die curricularen Bedingungen. Er enthält insbesondere die Ziele, Bemerkungen zur Lerngruppe, didaktische Reduktion, methodische Entscheidungen sowie eine tabellarische Übersicht zum Stundenverlauf; angefügt ist das erforderliche Material. Im Anschluss an den Besuch findet ein Auswertungsgespräch statt, an dem neben der Schulleiterin auch die Ausbildungslehrkraft teilnehmen soll.

Die Schulleiterin führt am Ende des ersten Ausbildungsjahres mit der LiV ein auswertendes Gespräch zum Entwicklungsstand der LiV. Diese Auswertung erfolgt auf der Grundlage der Ausbildungsstandards und soll hauptsächlich der LiV zur Orientierung dienen. An diesem Gespräch sollten auch die ausbildenden Lehrkräfte teilnehmen.

2.6. Aufgaben der Lehrkräfte in Ausbildung

2.6.1. Hospitationen

Die LiV hospitiert regelmäßig (im Umfang von mindestens zwei Wochenstunden) bei den ausbildenden Lehrkräften sowie in Absprache bei weiteren Kolleginnen und Kollegen, um einen möglichst umfassenden Einblick in verschiedene Unterrichtsstile und -formen zu erhalten.

2.6.2. Unterricht unter Anleitung

Ab dem 2. Semester sollte die LiV in Lerngruppen der ausbildenden Lehrkräfte Unterricht unter Anleitung erteilen, um weitere Unterrichtserfahrungen zu sammeln. Die Struktur des Unterrichts wird mit der betreuenden Lehrkraft gemeinsam geplant. Die Unterrichtsstunden sind zeitnah nachzubereiten.

2.6.3. Eigenverantwortlicher Unterricht

Die LiV erteilt zehn Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht in den Ausbildungsfächern pro Schulhalbjahr. Am Anfang des Semesters erstellt die LiV zusammen mit der ausbildenden Lehrkraft und/oder parallel unterrichtenden Fachlehrkräften einen Stoffverteilungsplan für das Halbjahr. Der eigenverantwortliche Unterricht wird durch Hospitation der ausbildenden Lehrkraft begleitet, was bei der Stundenplanerstellung im Umfang von einer Wochenstunde berücksichtigt werden soll. Die LiV legt der ausbildenden Lehrkraft für jede dieser Hospitationsstunden eine tabellarische Übersicht über den Stundenverlauf vor, in der die angestrebten Ziele der Unterrichtsstunde ausgewiesen sein sollen. Schriftliche Lernerfolgskontrollen im eigenverantwortlichen Unterricht sind ebenso Beratungsbestandteil zwischen
der LiV und der ausbildenden Lehrkraft.  

ro Halbjahr sollten zwei Unterrichtsstunden im  Beisein der Schulleitung  (einer pro Fach) durchgeführt werden. Die LiV legt für je einen dieser Unterrichtsbesuche einen tabellarischen Stundenverlauf sowie eine knappe Übersicht über die angestrebten Lernziele und Kompetenzen vor, für den anderen eine große Unterrichtsvorbereitung. Dieser Unterrichtsentwurf reflektiert und begründet die didaktischen und methodischen Entscheidungen der Stunde mit Bezug auf die Voraussetzungen der Lerngruppe und die curricularen Bedingungen. Er enthält insbesondere die Ziele, Bemerkungen zur Lerngruppe, didaktische Reduktion, methodische Entscheidungen sowie eine tabellarische Übersicht zum Stundenverlauf; angefügt ist das erforderliche Material. Im Anschluss an den Besuch findet ein Auswertungsgespräch statt. Im Rahmen ihres eigenverantwortlichen Unterrichts fertigt die LiV eine der beiden Examenshausarbeiten an.
                                                                                                                                               

2.6.5. Einbindung in das Schulleben

Es ist wünschenswert, dass die LiV die Aufgaben einer Klassenleitung kennenlernt, indem sie in mindestens zwei Ausbildungshalbjahren der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer einer Lerngruppe, in der sie eigenverantwortlich unterrichtet, assistiert. Dies bezieht sich unter anderem auf die Tätigkeitsfelder der Elternarbeit und der erzieherischen Arbeit. Daher ist es sehr erstrebenswert, dass die LiV an Klassenfesten, Wandertagen, Exkursionen, Projekttagen, Klassenfahrten o.ä. teilnimmt und diese gegebenenfalls auch aktiv mitgestaltet. Während ihrer Ausbildung sollte die LiV  möglichst als Begleitperson an einer längeren Fahrt teilnehmen. Die Leitung von mehrtägigen Klassen- und Gruppenfahrten ist ausgeschlossen.

Die LiV übernimmt bereits während ihrer Ausbildung außer- unterrichtliche Aufgaben, z.B. Pausenaufsichten, das Führen von Elterngesprächen, die Teilnahme an Konferenzen.

Eine Mitarbeit bei gemeinsamen Vorhaben, wie z.B. schulinterner Fortbildungen, Wettbewerben, Aufführungen, Konzerten, Wettkämpfen o.ä., ist anzustreben. Des Weiteren kann die LiV die Schule durch eigene Beiträge bereichern, z.B. durch Berichte über Module.

3. Kooperation mit der Gemeinschaftsschule

Im Bereich der Ausbildung arbeiten wir mit  Gemeinschaftsschule in der näheren Umgebung, zusammen. Die LiV hospitiert und unterrichtet dort in Absprache mit der dortigen Schulleitung. Eine Betreuung vor Ort sollte gewährleistet sein. Anzustreben ist ein Einsatz im Bereich der Hauptschule über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehreren Wochen, mindestens aber 6 Wochen. Es muss gewährleistet sein, dass die LiV eine mindestens zusammenhängende Unterrichtseinheit in einem Ausbildungsfach durchführen kann.

4. Entwicklung des Ausbildungskonzeptes

Das Ausbildungskonzept wird regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls modifiziert werden; verantwortlich ist die Schulleitung.