Unterricht

Der Unterricht in unserer Schule 

Die 1. und 2. Stunde wird als Blockunterricht erteilt, während dieser Zeit wird gemeinsam gefrühstückt.

Die Unterrichtszeiten:

Offener Anfang von 8.00 bis  8.30 Uhr
1. Stunde von 8.30 bis  9.10 Uhr 
    9.10 – 9.25 Uhr gemeinsame Frühstückspause in der Klasse                                                     
2. Stunde von 9.30 bis 10.10 Uhr
    10.10 – 10.40 Uhr Aktive Pause
3. Stunde von 10.40 bis 11.25 Uhr
4. Stunde von 11.30 bis 12.10 Uhr            –            Unterrichtsschluss für 1. und 2. Klassen
    12.10 – 12.25 Pause                       
5. Stunde von 12.25 bis 13.05 Uhr            –            Unterrichtsschluss für 3. und 4. Klassen

OGTS von 12.10 bis 16.00 Uhr                 –            für angemeldete Teilnehmer/Innen

Die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Feiern, Schulfeste, Projekte, Sportwettkämpfe, Bundesjugendspiele u.a.)  – auch wenn sie außerhalb der regulären Unterrichtszeiten liegen oder außerhalb des Schulgebäudes stattfinden – ist für den betreffenden Schülerkreis verbindlich.

Das Vertretungskonzept der Schule

Was passiert im Fall des Falles?

1. Fehlen einer einzelnen Lehrkraft
Gemäß einer in der Schule vorliegenden Stundenübersicht wird das Fehlen einer einzelnen Lehrkraft durch den Einsatz der bereits im Stundenplan als Vertretungsreserve gesteckten Lehrkräfte bzw. das Aufheben von Doppelbesetzungen in Klassen (“Tandems”) geregelt.

2. Fehlen einer zweiten Lehrkraft
Sollten zur gleichen Zeit 2 Lehrkräfte erkrankt sein, können Lerngruppen zusammengelegt werden.
Hierzu müssen die Kinder jeder Klasse bereits präventiv in Kleingruppen unterteilt worden sein. Sie werden dann im konkreten Fall stets denselben Klassen zugeordnet (eine entsprechende Liste liegt in der Schule).
Jede Lehrkraft verpflichtet sich, die Schülerinnen und Schüler mit “Notfallmappen” oder anderen Arbeitsmaterialien so zu versorgen, dass ein selbstständiges Arbeiten möglich ist.

3. Fehlen einer dritten Lehrkraft
In diesem Fall müssen zu den beiden o.g. Maßnahmen noch weitere Schritte eingeleitet werden.
Dies kann im Einzelfall bedeuten:

3.1. Kinder der Klassen 3 und 4 arbeiten selbstständig in ihren Klassenräumen bei offenen Türen und werden von der Lehrkraft der Nebenklasse mit beaufsichtigt.
Voraussetzung hierbei ist, dass
– die Kinder über Freiarbeitsmaterial verfügen.
– entsprechende Arbeitstechniken eingeführt wurden.
– Klassen nur 1 Stunde / Schultag ohne Lehrkraft arbeiten und
– “auffällige” Schulkinder gesondert in Gastklassen mit betreut werden.


3.2. Eltern der Elternfeuerwehr übernehmen die Beaufsichtigung der Klasse.
Voraussetzung ist hier, dass
– die Kinder über Freiarbeitsmaterial verfügen.
– entsprechende Arbeitstechniken eingeführt wurden.
– sich die Eltern auf einer Elternversammlung ihrer Klasse mehrheitlich für eine solche 

Elternfeuerwehr ausgesprochen haben
– dass genügend Eltern der Klasse als Elternfeuerwehr zur Verfügung stehen.
 

4. Allgemeine Grundsätze
Bei der Versorgung der durch Ausfall der Lehrkräfte betroffenen Klassen ist zudem darauf zu achten,
– dass durch schwerpunktmäßige Übernahme der Hauptfächer Deutsch, Mathematik und ab Klasse 4 auch HWS durch Vertretungslehrkräfte eine Kontinuität der Arbeit gewährleistet wird
– dass der Vertretungsunterricht nicht nur auf die betroffenen Klassen beschränkt bleibt, sondern gleichmäßig in vertretbarem Maße auf weitere Klassen verteilt wird.