1. Voraussetzungen / Grundlagen
Die Grundschule Bickbargen ist Ausbildungsschule und kann
zurzeit in folgenden Fächern ausbilden: Deutsch, ev. Religion, HSU,
Mathematik, Sport und Englisch. Die Grundschule Bickbargen
bemüht sich um weitere Ausbildungslehrkräfte sowie um die Erweiterung
des Fächerangebots. Alle Kollegen und Kolleginnen stehen den LiV. als
Ansprechpartner zur Verfügung.
Grundlage des Ausbildungskonzeptes sind: die „Landesverordnung über die
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und die Zweiten Staatsprüfungen der
Lehrkräfte“ vom 22.04.2004 (OVP), die
Ausbildungsstandards (vgl. „Informationen zum Vorbereitungsdienst für
die LiA“ des IQSH vom Juli 2005), die geltenden Lehrpläne und
Bildungsstandards sowie das Schulprogramm der Grundschule
Bickbargen.
2. Organisation und Ablauf der Ausbildung
2.1. Ausbildungslehrkräfte
Die pädagogische, fachdidaktische, methodische und organisatorische Anleitung der LiV. liegt in der Hand der Ausbildungslehrkräfte (s. IQSH-Broschüre 3, S.19 ff). Als Ausbildungsschule unterstützt die Grundschule Bickbargen die Bereitschaft der LehrerInnen, zertifizierte Ausbildungslehrkräfte zu werden.
2.2. Einführung in die Arbeit an der Schule
Die aufnehmende Schule gestaltet eine Schulführung und
weist ein in Fragen der Organisation und des Ablaufs des Schulalltages.
Vor Beginn der Unterrichtstätigkeit der LiV findet
mindestens ein Treffen statt, bei dem die ausbildenden Lehrkräfte die
LiV einführend beraten.
Die ausbildenden Lehrkräfte geben fachdidaktische und methodische
Hinweise, insbesondere mit Blick auf die konkrete Unterrichtstätigkeit
der nächsten Zeit, führen in die Unterrichtsplanung und
-vorbereitung sowie in die Bedienung der unterrichtsrelevanten Medien
ein.
2.3. Aufgaben der ausbildenden Lehrkräfte
Die ausbildenden Lehrkräfte begleiten und unterstützen die LiV in allen schulischen Belangen. Sie beraten die LiV in allgemeinen pädagogischen, fachdidaktischen und methodischen Fragen, insbesondere in allen Fragen der Unterrichtsplanung, -durchführung und -analyse.
Die ausbildenden Lehrkräfte beraten bei der Planung, Konzeption und Korrektur von Klassenarbeiten, Klausuren und Tests im eigenverantwortlichen Unterricht der LiV und im Unterricht unter Anleitung.
Im ersten Quartal des 1. Ausbildungshalbjahres ist ein
erstes beratendes Orientierungsgespräch mit der LiV zu führen und zu
dokumentieren; das zweite sollte sechs Monate später
stattfinden. In den Orientierungsgesprächen soll der Stand der
Ausbildung von beiden Seiten auf der Grundlage der Ausbildungsstandards
reflektiert werden. Die ausbildenden Lehrkräfte ermöglichen der
LiV Hospitationen und Unterricht unter Anleitung, einschließlich der
Auswertungsgespräche (vor- und nachbereitende Gespräche sind
wünschenswert). Die ausbildenden Lehrkräfte stellen den Kontakt zu
weiteren Fachkolleginnen und -kollegen her, bei denen ebenfalls
hospitiert und unterrichtet werden soll. Die ausbildenden Lehrkräfte
hospitieren regelmäßig (mindestens wöchentlich) im
eigenverantwortlichen Unterricht der LiV, wobei ihnen jeweils ein kurzes
Stundenraster vorgelegt wird.
Diese Hospitationsstunden sind möglichst zeitnah zu besprechen und
gegebenenfalls gemeinsam vor- und nachzubereiten.
2.4. Aufgaben der Stundenplaner
Die Stundenplaner sollten die Hospitation der ausbildenden Lehrkraft im eigenverantwortlichen Unterricht der LiV mindestens einmal pro Woche ermöglichen, gleiches sollte für eine gemeinsame Besprechungsstunde von LiV und ausbildender Lehrkraft gelten. Der LiV muss ermöglicht werden, einmal wöchentlich im Unterricht der Ausbildungslehrkraft zu hospitieren bzw. dort Unterricht unter Anleitung zu erteilen. Ferner sollte die Stundenplaner Hospitationen der LiV im Netzwerk ermöglichen – sofern ein solches vorhanden ist.
2.5. Aufgaben der Schulleiterin
Die Schulleiterin besucht den eigenverantwortlichen bzw. den angeleiteten Unterricht der LiV; die Anzahl der Unterrichtsbesuche wird im Einzelfall geregelt. Pro Halbjahr sollten zwei Besuche (einer pro Fach) erfolgen. Die LiV legt für je einen dieser Unterrichtsbesuche einen tabellarischen Stundenverlauf sowie eine knappe Übersicht über die angestrebten Lernziele und Kompetenzen vor, für den anderen eine große Unterrichtsvorbereitung. Dieser Unterrichtsentwurf reflektiert und begründet die didaktischen und methodischen Entscheidungen der Stunde mit Bezug auf die Voraussetzungen der Lerngruppe und die curricularen Bedingungen. Er enthält insbesondere die Ziele, Bemerkungen zur Lerngruppe, didaktische Reduktion, methodische Entscheidungen sowie eine tabellarische Übersicht zum Stundenverlauf; angefügt ist das erforderliche Material. Im Anschluss an den Besuch findet ein Auswertungsgespräch statt, an dem neben der Schulleiterin auch die Ausbildungslehrkraft teilnehmen soll.
Die Schulleiterin führt am Ende des ersten Ausbildungsjahres mit der LiV ein auswertendes Gespräch zum Entwicklungsstand der LiV. Diese Auswertung erfolgt auf der Grundlage der Ausbildungsstandards und soll hauptsächlich der LiV zur Orientierung dienen. An diesem Gespräch sollten auch die ausbildenden Lehrkräfte teilnehmen.
2.6. Aufgaben der Lehrkräfte in Ausbildung
2.6.1. Hospitationen
Die LiV hospitiert regelmäßig (im Umfang von mindestens zwei Wochenstunden) bei den ausbildenden Lehrkräften sowie in Absprache bei weiteren Kolleginnen und Kollegen, um einen möglichst umfassenden Einblick in verschiedene Unterrichtsstile und -formen zu erhalten.
2.6.2. Unterricht unter Anleitung
Ab dem 2. Semester sollte die LiV in Lerngruppen der ausbildenden Lehrkräfte Unterricht unter Anleitung erteilen, um weitere Unterrichtserfahrungen zu sammeln. Die Struktur des Unterrichts wird mit der betreuenden Lehrkraft gemeinsam geplant. Die Unterrichtsstunden sind zeitnah nachzubereiten.
2.6.3. Eigenverantwortlicher Unterricht
Die LiV erteilt zehn Wochenstunden eigenverantwortlichen
Unterricht in den Ausbildungsfächern pro Schulhalbjahr. Am Anfang des
Semesters erstellt die LiV zusammen mit der ausbildenden
Lehrkraft und/oder parallel unterrichtenden Fachlehrkräften einen
Stoffverteilungsplan für das Halbjahr. Der eigenverantwortliche
Unterricht wird durch Hospitation der ausbildenden Lehrkraft
begleitet, was bei der Stundenplanerstellung im Umfang von einer
Wochenstunde berücksichtigt werden soll. Die LiV legt der ausbildenden
Lehrkraft für jede dieser Hospitationsstunden eine
tabellarische Übersicht über den Stundenverlauf vor, in der die
angestrebten Ziele der Unterrichtsstunde ausgewiesen sein sollen.
Schriftliche Lernerfolgskontrollen im eigenverantwortlichen
Unterricht sind ebenso Beratungsbestandteil zwischen
der LiV und der ausbildenden Lehrkraft.
ro Halbjahr sollten zwei Unterrichtsstunden im Beisein
der Schulleitung (einer pro Fach) durchgeführt werden. Die LiV legt für
je einen dieser Unterrichtsbesuche einen
tabellarischen Stundenverlauf sowie eine knappe Übersicht über die
angestrebten Lernziele und Kompetenzen vor, für den anderen eine große
Unterrichtsvorbereitung. Dieser Unterrichtsentwurf
reflektiert und begründet die didaktischen und methodischen
Entscheidungen der Stunde mit Bezug auf die Voraussetzungen der
Lerngruppe und die curricularen Bedingungen. Er enthält insbesondere die
Ziele, Bemerkungen zur Lerngruppe, didaktische Reduktion, methodische
Entscheidungen sowie eine tabellarische Übersicht zum Stundenverlauf;
angefügt ist das erforderliche Material. Im Anschluss an
den Besuch findet ein Auswertungsgespräch statt. Im Rahmen ihres
eigenverantwortlichen Unterrichts fertigt die LiV eine der beiden
Examenshausarbeiten an.
2.6.5. Einbindung in das Schulleben
Es ist wünschenswert, dass die LiV die Aufgaben einer Klassenleitung kennenlernt, indem sie in mindestens zwei Ausbildungshalbjahren der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer einer Lerngruppe, in der sie eigenverantwortlich unterrichtet, assistiert. Dies bezieht sich unter anderem auf die Tätigkeitsfelder der Elternarbeit und der erzieherischen Arbeit. Daher ist es sehr erstrebenswert, dass die LiV an Klassenfesten, Wandertagen, Exkursionen, Projekttagen, Klassenfahrten o.ä. teilnimmt und diese gegebenenfalls auch aktiv mitgestaltet. Während ihrer Ausbildung sollte die LiV möglichst als Begleitperson an einer längeren Fahrt teilnehmen. Die Leitung von mehrtägigen Klassen- und Gruppenfahrten ist ausgeschlossen.
Die LiV übernimmt bereits während ihrer Ausbildung außer- unterrichtliche Aufgaben, z.B. Pausenaufsichten, das Führen von Elterngesprächen, die Teilnahme an Konferenzen.
Eine Mitarbeit bei gemeinsamen Vorhaben, wie z.B. schulinterner Fortbildungen, Wettbewerben, Aufführungen, Konzerten, Wettkämpfen o.ä., ist anzustreben. Des Weiteren kann die LiV die Schule durch eigene Beiträge bereichern, z.B. durch Berichte über Module.
3. Kooperation mit der Gemeinschaftsschule
Im Bereich der Ausbildung arbeiten wir mit Gemeinschaftsschule in der näheren Umgebung, zusammen. Die LiV hospitiert und unterrichtet dort in Absprache mit der dortigen Schulleitung. Eine Betreuung vor Ort sollte gewährleistet sein. Anzustreben ist ein Einsatz im Bereich der Hauptschule über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehreren Wochen, mindestens aber 6 Wochen. Es muss gewährleistet sein, dass die LiV eine mindestens zusammenhängende Unterrichtseinheit in einem Ausbildungsfach durchführen kann.
4. Entwicklung des Ausbildungskonzeptes
Das Ausbildungskonzept wird regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls modifiziert werden; verantwortlich ist die Schulleitung.