Der Unterricht in unserer Schule
Die 1. und 2. Stunde wird als Blockunterricht erteilt, während dieser Zeit wird gemeinsam gefrühstückt.
Die Unterrichtszeiten:
Offener Anfang von 8.00 bis 8.30 Uhr
1. Stunde von 8.30 bis 9.10 Uhr
9.10 – 9.25 Uhr gemeinsame Frühstückspause in der Klasse
2. Stunde von 9.30 bis 10.10 Uhr
10.10 – 10.40 Uhr Aktive Pause
3. Stunde von 10.40 bis 11.25 Uhr
4. Stunde von 11.30 bis 12.10 Uhr – Unterrichtsschluss für 1. und 2.
Klassen
12.10 – 12.25 Pause
5. Stunde von 12.25 bis 13.05 Uhr – Unterrichtsschluss für 3. und
4. Klassen
OGTS von 12.10 bis 16.00 Uhr – für angemeldete Teilnehmer/Innen
Die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Feiern, Schulfeste, Projekte, Sportwettkämpfe, Bundesjugendspiele u.a.) – auch wenn sie außerhalb der regulären Unterrichtszeiten liegen oder außerhalb des Schulgebäudes stattfinden – ist für den betreffenden Schülerkreis verbindlich.
Das Vertretungskonzept der Schule
Was passiert im Fall des Falles?
1. Fehlen einer einzelnen Lehrkraft
Gemäß einer in der Schule vorliegenden Stundenübersicht wird das Fehlen
einer einzelnen Lehrkraft durch den Einsatz der bereits im Stundenplan
als Vertretungsreserve gesteckten Lehrkräfte bzw. das
Aufheben von Doppelbesetzungen in Klassen (“Tandems”) geregelt.
2. Fehlen einer zweiten Lehrkraft
Sollten zur gleichen Zeit 2 Lehrkräfte erkrankt sein, können Lerngruppen zusammengelegt werden.
Hierzu müssen die Kinder jeder Klasse bereits präventiv in Kleingruppen
unterteilt worden sein. Sie werden dann im konkreten Fall stets
denselben Klassen zugeordnet (eine entsprechende Liste liegt in
der Schule).
Jede Lehrkraft verpflichtet sich, die Schülerinnen und Schüler mit
“Notfallmappen” oder anderen Arbeitsmaterialien so zu versorgen, dass
ein selbstständiges Arbeiten möglich ist.
3. Fehlen einer dritten Lehrkraft
In diesem Fall müssen zu den beiden o.g. Maßnahmen noch weitere Schritte eingeleitet werden.
Dies kann im Einzelfall bedeuten:
3.1. Kinder der Klassen 3 und 4 arbeiten selbstständig in ihren
Klassenräumen bei offenen Türen und werden von der Lehrkraft der
Nebenklasse mit beaufsichtigt.
Voraussetzung hierbei ist, dass
– die Kinder über Freiarbeitsmaterial verfügen.
– entsprechende Arbeitstechniken eingeführt wurden.
– Klassen nur 1 Stunde / Schultag ohne Lehrkraft arbeiten und
– “auffällige” Schulkinder gesondert in Gastklassen mit betreut werden.
3.2. Eltern der Elternfeuerwehr übernehmen die Beaufsichtigung der Klasse.
Voraussetzung ist hier, dass
– die Kinder über Freiarbeitsmaterial verfügen.
– entsprechende Arbeitstechniken eingeführt wurden.
– sich die Eltern auf einer Elternversammlung ihrer Klasse mehrheitlich für eine solche
Elternfeuerwehr ausgesprochen haben
– dass genügend Eltern der Klasse als Elternfeuerwehr zur Verfügung stehen.
4. Allgemeine Grundsätze
Bei der Versorgung der durch Ausfall der Lehrkräfte betroffenen Klassen ist zudem darauf zu achten,
– dass durch schwerpunktmäßige Übernahme der Hauptfächer Deutsch,
Mathematik und ab Klasse 4 auch HWS durch Vertretungslehrkräfte eine
Kontinuität der Arbeit gewährleistet wird
– dass der Vertretungsunterricht nicht nur auf die betroffenen Klassen
beschränkt bleibt, sondern gleichmäßig in vertretbarem Maße auf weitere
Klassen verteilt wird.