Der Unterricht in unserer Schule
Die 1. und 2. Stunde wird als Blockunterricht erteilt, während dieser Zeit wird gemeinsam gefrühstückt.
Die Unterrichtszeiten:
Offener Anfang von 8.00 bis 8.30 Uhr
1. Stunde von 8.30 bis 9.10 Uhr
9.10 – 9.25 Uhr gemeinsame Frühstückspause in der Klasse
2. Stunde von 9.30 bis 10.10 Uhr
10.10 – 10.40 Uhr Aktive Pause
3. Stunde von 10.40 bis 11.25 Uhr
4. Stunde von 11.30 bis 12.10 Uhr – Unterrichtsschluss für 1. und 2. Klassen
12.10 – 12.25 Pause
5. Stunde von 12.25 bis 13.05 Uhr – Unterrichtsschluss für 3. und 4. Klassen
OGTS von 12.10 bis 16.00 Uhr – für angemeldete Teilnehmer/Innen
Die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Feiern, Schulfeste, Projekte, Sportwettkämpfe, Bundesjugendspiele u.a.) – auch wenn sie außerhalb der regulären Unterrichtszeiten liegen oder außerhalb des Schulgebäudes stattfinden – ist für den betreffenden Schülerkreis verbindlich.
Das Vertretungskonzept der Schule
Was passiert im Fall des Falles?
1. Das Fehlen einer Lehrkraft kann durch den Einsatz der Doppelbesetzungen erfolgen. Nach Möglichkeit hat jede Stunde des Tages mindestens eine Doppelbesetzung, die in der Regel erste Vertretungsreserve ist.
2. Es können Klassen in Sport und in einigen Fällen auch in Musik zusammengelegt werden. Häufig sind zwei Klassen gleichzeitig in der Sporthalle. Eine Lehrkraft unterrichtet dann beide Klassen, so dass die zweite Person als Vertretung zur Verfügung steht.
3. Klassen können aufgeteilt werden auf weitere Lerngruppen. Dabei sind die Klassen der Klassenstufen 1 und 2 auch auf die übrigen Klassen der Stufe aufzuteilen. Ebenso gilt dies für die Klassenstufen 3/4. Jede Lehrkraft ist verpflichtet, zu Beginn des Schuljahres „Notfallmappen“ oder entsprechende Arbeitshefte bereitzustellen oder für hinzugekommene Schülerinnen und Schüler zu ergänzen, so dass ein selbstständiges Arbeiten möglich ist. Die Schülerinnen und Schüler sollten im Klassenraum der Gastklasse Platz finden. Die Kinder werden zu Beginn des Schuljahres in feste Gruppen eingeteilt und festen Gastklassen zugeordnet. Die Einteilungsliste hängt sichtbar im Klassenraum aus.
4. Lehrkräfte können bis zu drei Stunden (Vollzeitlehrkräfte) im Monat zusätzlich erteilen.
5. Kinder der 3. und 4. Klassen können selbstständig in ihren Klassenräumen bei offener Tür arbeiten für maximal eine Stunde pro Tag und werden dann von der Lehrkraft der benachbarten Klassen beaufsichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass geeignetes Arbeitsmaterial zur Verfügung steht und „auffällige“ Kinder in Gastklassen betreut werden.
6. Lehrkräfte aus den höheren Klassenstufen 3/4 können zur Vertretung abgezogen werden, um in den Klassenstufen 1/2 eingesetzt werden zu können.
7. Weiteres Personal der Schule kann zur Vertretung oder Beaufsichtigung eingesetzt werden. Lehrkräfte des Förderzentrums können in den von ihnen betreuten Klassen in Absprache die Vertretung übernehmen, wenn die den Unterricht leitende Lehrkraft fehlt. Schulassistentinnen und Personen, die den Bundesfreiwilligendienst an der Schule verrichten, können die Beaufsichtigung von Klassen übernehmen, wenn geeignetes Material zur Verfügung steht.
Weitere allgemeine Hinweise:
• Erkrankte Lehrkräfte geben, soweit sie dazu in der Lage sind, Hinweise für eine sinnvolle Vertretung (insbesondere für die Fächer Deutsch und Mathematik).
• Lehrkräfte, deren Fehlen z.B. aufgrund von Fortbildungsveranstaltungen absehbar ist, stellen Material zur Verfügung.
• Bei langfristigen Erkrankungen bemüht die Schule sich um eine Vertretungslehrkraft in Absprache mit dem Schulamt oder versucht im gewissen Rahmen Kontinuität durch die Vertretungslehrkräfte herzustellen.
• Alle Lehrkräfte nehmen vor Unterrichtsbeginn den aushängenden Vertretungsplan zur Kenntnis.
• Die zweite Hauptfachlehrkraft der betroffenen Klasse stellt die Informationen der Kinder über ihren Tagesablauf sicher.
