Vertretungskonzept

Vertretungskonzept der Grundschule Bickbargen

Mögliche Maßnahmen:

  1. Das Fehlen einer Lehrkraft kann durch den Einsatz der Doppelbesetzungen erfolgen. Nach Möglichkeit hat jede Stunde des Tages eine Doppelbesetzung, die in der Regel erste Vertretungsreserve ist.
  2. Es können Klassen in Musik und Sport zusammengelegt werden. Häufig sind zwei Klassen gleichzeitig in der Sporthalle. Eine Lehrkraft unterrichtet dann beide Klassen, so dass die zweite Person als Vertretung zur Verfügung steht.
  3. Klassen können aufgeteilt werden auf weitere Lerngruppen. Dabei sind die Klassen der Klassenstufen 1 und 2 auch auf die übrigen Klassen der Stufe aufzuteilen. Ebenso gilt dies für die Klassenstufen 3/4. Jede Lehrkraft ist verpflichtet, zu Beginn des Schuljahres „Notfallmappen“ oder entsprechende Arbeitshefte bereitzustellen oder für hinzugekommene Schülerinnen und Schüler zu ergänzen, so dass ein selbstständiges Arbeiten möglich ist. Die Schülerinnen und Schüler sollten im Klassenraum der Gastklasse Platz finden. Die Kinder werden zu Beginn des Schuljahres in feste Gruppen eingeteilt und festen Gastklassen zugeordnet. Die Einteilungsliste hängt sichtbar im Klassenraum aus.
  4. Lehrkräfte können bis zu drei Stunden (Vollzeitlehrkräfte) im Monat zusätzlich erteilen.
  5. Kinder der 3. und 4. Klassen können selbstständig in ihren Klassenräumen bei offener Tür arbeiten für maximal eine Stunde pro Tag und werden dann von der Lehrkraft der benachbarten Klassen beaufsichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass geeignetes Arbeitsmaterial  zur Verfügung steht und „auffällige“ Kinder in Gastklassen betreut werden.
  6. Lehrkräfte aus den höheren Klassenstufen 3/4 können zur Vertretung abgezogen werden, um in den Klassenstufen 1/2 eingesetzt werden zu können.
  7. Weiteres Personal der Schule kann zur Vertretung oder Beaufsichtigung eingesetzt werden. Lehrkräfte des Förderzentrums können in den von ihnen betreuten Klassen in Absprache die Vertretung übernehmen, wenn die den Unterricht leitende Lehrkraft fehlt. Schulassistentinnen und Personen, die den Bundesfreiwilligendienst an der Schule verrichten, können die Beaufsichtigung von Klassen übernehmen, wenn geeignetes Material zur Verfügung steht.

Weitere allgemeine Hinweise:

  • Erkrankte Lehrkräfte geben, soweit sie dazu in der Lage sind, Hinweise für eine sinnvolle Vertretung (insbesondere für die Fächer Deutsch und Mathematik).
  • Lehrkräfte, deren Fehlen z.B. aufgrund von Fortbildungsveranstaltungen absehbar ist, stellen Material zur Verfügung.
  • Bei langfristigen Erkrankungen bemüht die Schule sich um eine Vertretungslehrkraft in Absprache mit dem Schulamt oder versucht im gewissen Rahmen Kontinuität durch die Vertretungslehrkräfte herzustellen.
  • Alle Lehrkräfte nehmen vor Unterrichtsbeginn den aushängenden Vertretungsplan zur Kenntnis.
  • Der zweite Hauptfachlehrer der betroffenen Klasse stellt die Informationen der Kinder über ihren Tagesablauf sicher.

Weitere Hinweise zur Vertretung während der aktuellen Situation im Corona-Modus:

Zu Punkt 2: Klassen können nur noch im Vertretungsfall zusammen unterrichtet, wenn sie aus einer Kohorte bzw. einem Jahrgang stammen.

Zu Punkt 3: Diese Vertretungsmöglichkeit ist aufgrund der momentan nicht zulässigen Kohortenmischung nicht gegeben.

Zu Punkt 5 und 7: Diese Möglichkeiten der Vertretung müssen nun häufiger als früher genutzt werden, da andere Vertretungsvarianten ausfallen. Die Lehrkräfte sind verstärkt dazu aufgefordert worden, passendes Material für diese Stunden zur Verfügung zu stellen, so dass eine echte Übungszeit mit aktuellem Material passend zu den Unterrichtsinhalten erfolgen kann.