Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien an der Grundschule Bickbargen

Unsere Schule hat aufgrund der räumlichen Gegebenheiten begrenzte Aufnahmekapazitäten.

Für den Fall der Überschreitung der Aufnahmemöglichkeiten gelten folgende Aufnahmekriterien (Schulkonferenzbeschluss vom 22.06.2023):

Die Plätze werden in folgender Reihenfolge vergeben:

  1. Das Kind gilt als Härtefall.
  2. Nach Möglichkeit ist der Härtefall bereits bei Anmeldung bekannt zu machen. Ob ein Härtefall vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt.
  3.  Die Erziehungsberechtigten müssen deutlich machen und belegen, dass eine Aufnahme an einer anderen Schule als der Grundschule Bickbargen für das Kind unzumutbar wäre.
  1. Das Kind hat seinen Hauptwohnsitz im zuständigen Einzugsgebiet der Grundschule Bickbargen.[1]
  2. Das Kind hat seinen Hauptwohnsitz in Halstenbek.1 (Gilt nicht, falls Geschwisterkinder im Schuljahr 2023/24 bereits auf die Grundschule Bickbargen gehen.)
  3. Das Kind hat ein Geschwisterkind in Klassenstufe 1 bis 3 an der Grundschule Bickbargen. 1
  4. Das Kind hat ein Geschwisterkind in Klassenstufe 4 an der Grundschule Bickbargen.
  5. Losverfahren

[1] Sollten in diesem Vergabepunkte mehr Kinder einen Schulplatz haben wollen, als zur Verfügung stehen, wird die Zuteilung nach der kürzeren Wegstrecke des Fußweges vom Hauptwohnsitz zur Schule erfolgen. Die Distanz wird mit Hilfe von Google Maps ermittelt.